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Postleitzahl eingeben und finden:Das Betreute Wohnen für Menschen mit HIV/AIDS
Das Betreute Wohnen ist für Menschen mit HIV/AIDS gedacht, die Unterstützung im alltäglichen Leben oder auch in Krisenzeiten brauchen. Formale Voraussetzung ist das Erreichen eines bestimmten Krankheitsstadiums (CDC B 2). Die Kosten für das Betreute Wohnen können bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen durch den überörtlichen Sozialhilfeträger (Landeswohlfahrtsverband Hessen, LWV) übernommen werden.
Das Betreute Wohnen der hessischen Aidshilfen zielt darauf ab, Menschen mit HIV und AIDS darin zu unterstützen, ihre Selbstständigkeit zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Diese Unterstützung kann innerhalb und außerhalb der Beratungsstellen und über Hausbesuche geleistet werden. Wohnformen des Betreuten Wohnens sind das Einzelwohnen, das Wohnen in Partnerschaft und/oder mit Angehörigen oder das Wohnen in Wohngemeinschaften.
Bei Interesse an einer intensiveren Begleitung durch die Aidshilfe ist es sinnvoll, auch unabhängig vom Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen Kontakt mit einer unserer Mitgliedsorganisationen aufzunehmen. Wir unterstützen Sie gern dabei, die geeignete Hilfeform für Sie zu finden.
Als Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch können die entstehenden Kosten in Hessen durch den Landeswohlfahrtsverband übernommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Berechtigung vorliegt, Sozialhilfe zu beziehen. Bei der Beantragung sind die hessischen Aidshilfen gern behilflich. Der Antrag auf Bewilligung von Sozialhilfe und eine Anleitung können auf den Seiten des Landeswohlfahrtsverbandes heruntergeladen werden.
Das „Qualitätshandbuch der hessischen Aidshilfen für das Betreute Wohnen“ bietet für BetreuerInnen, Betreute und für die interessierte Öffentlichkeit einen detaillierten Überblick, auf welcher Grundlage, nach welchen Prinzipien und nach welchen Regeln unsere Mitgliedsorganisationen das Betreute Wohnen anbieten. Es kann hier heruntergeladen werden.
Das Betreute Wohnen der hessischen Aidshilfen zielt darauf ab, Menschen mit HIV und AIDS darin zu unterstützen, ihre Selbstständigkeit zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Diese Unterstützung kann innerhalb und außerhalb der Beratungsstellen und über Hausbesuche geleistet werden. Wohnformen des Betreuten Wohnens sind das Einzelwohnen, das Wohnen in Partnerschaft und/oder mit Angehörigen oder das Wohnen in Wohngemeinschaften.
Bei Interesse an einer intensiveren Begleitung durch die Aidshilfe ist es sinnvoll, auch unabhängig vom Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen Kontakt mit einer unserer Mitgliedsorganisationen aufzunehmen. Wir unterstützen Sie gern dabei, die geeignete Hilfeform für Sie zu finden.
Weitergehende Informationen zum Betreuten Wohnen
Verwaltet wird das Betreute Wohnen für Menschen mit HIV/AIDS durch den Fachbereich für Menschen mit körperlicher Behinderung beim LWV. Weitergehende informationen zum Betreuten Wohnen bieten z.B. die beiden Broschüren "Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen. Ein Leitfaden für Anbieter" und "Ein Schlüssel zu mehr Selbstständigkeit. Erfahrungen im Betreuten Wohnen für Menschen mit Behinderung in Hessen", die von den Seiten des LWV heruntergeladen werden.Als Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch können die entstehenden Kosten in Hessen durch den Landeswohlfahrtsverband übernommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Berechtigung vorliegt, Sozialhilfe zu beziehen. Bei der Beantragung sind die hessischen Aidshilfen gern behilflich. Der Antrag auf Bewilligung von Sozialhilfe und eine Anleitung können auf den Seiten des Landeswohlfahrtsverbandes heruntergeladen werden.
Das „Qualitätshandbuch der hessischen Aidshilfen für das Betreute Wohnen“ bietet für BetreuerInnen, Betreute und für die interessierte Öffentlichkeit einen detaillierten Überblick, auf welcher Grundlage, nach welchen Prinzipien und nach welchen Regeln unsere Mitgliedsorganisationen das Betreute Wohnen anbieten. Es kann hier heruntergeladen werden.